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Vernetzte Dashcams und Blitzer-Apps: Rechtliche Risiken und mögliche Vorteile bei der Versicherung
Vernetzte Dashcams und Blitzer-Apps versprechen mehr Sicherheit und weniger Ärger mit der Polizei – bewegen sich rechtlich aber in einem sensiblen Bereich. Wer sie nutzt, sollte wissen, was erlaubt ist, welche Bußgelder drohen und wann Versicherer von den Daten profitieren. Was ist eine Dashcam: Eine Dashcam ist eine kleine Kamera, die während der Fahrt dauerhaft oder in kurzen Schleifen die Straße filmt. Wozu ist sie da: Sie soll bei Unfällen Beweise liefern und strittige Situationen klären.
Was ist eine Blitzer-App: Eine Blitzer-App ist eine Smartphone-Anwendung, die vor festen oder gemeldeten Geschwindigkeitskontrollen warnt. Wozu ist sie da: Sie soll Fahrende auf Tempolimits aufmerksam machen und Bußgelder vermeiden.
Rechtslage bei Dashcams
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber das ständige Filmen des Straßenverkehrs kollidiert mit der DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung). Problematisch ist vor allem eine dauerhafte, unbegrenzte Aufzeichnung, bei der Kennzeichen und Gesichter ohne Anlass gespeichert werden.
Ein höchstrichterliches Urteil hat klargestellt: Dashcam-Aufnahmen können in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, auch wenn sie datenschutzrechtlich kritisch sind. Für den Alltag empfehlen Fachleute kurze Aufnahmeschleifen (zum Beispiel 1–3 Minuten), die nur bei einem Unfall dauerhaft gespeichert werden – etwa über einen G-Sensor (Sensor, der starke Erschütterungen erkennt).
Vernetzte Dashcams, die Aufnahmen automatisch in eine Cloud laden, bringen zusätzliche Risiken. Wichtig ist, wo der Server steht (idealerweise innerhalb der EU) und wer Zugriff auf das Material hat. Begriffe wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Daten nur für Sender/Empfänger lesbar) und klare Löschfristen sollten in den Unterlagen auftauchen.
Wichtig: Die Kamera darf das Sichtfeld nicht einschränken und Aufnahmen sollten nicht ungefiltert in sozialen Netzwerken landen. Wer fortlaufend fremde Personen gezielt filmt oder Aufnahmen veröffentlicht, riskiert Beschwerden und im Extremfall Bußgelder durch Datenschutzbehörden, oft im dreistelligen Euro-Bereich oder höher.
Blitzer-Apps im Alltag
Die Straßenverkehrs-Ordnung verbietet es der fahrzeugführenden Person, während der Fahrt Geräte zu nutzen, die speziell vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Darunter fallen klassische Blitzerwarner genauso wie Smartphone-Apps mit Live-Warnungen.
Wird man erwischt, drohen in der Regel 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Die Polizei kann das Smartphone kontrollieren; läuft erkennbar eine Blitzer-App oder ist eine Warnfunktion im Navi aktiviert, wird das als Nutzung gewertet.
Zulässig ist es nach aktueller Rechtsauffassung, vor Fahrtbeginn eine Strecke zu planen und danach die App zu schließen. Auch die Nutzung durch Beifahrende ist umstritten: Formal richtet sich das Verbot an die fahrende Person, in der Praxis kann die Polizei aber einschreiten, wenn klar ist, dass Hinweise direkt an den Fahrenden gehen.
Unabhängig davon bleibt: Wer sich zu sehr auf Warnungen verlässt, hat bei mobilen Messungen oder spontanen Kontrollen schnell das Nachsehen. Sicherer – und rechtlich unproblematisch – ist es, Tempolimits konsequent einzuhalten und die Tachonadel im Blick zu behalten.
Versicherung: Chancen und Grenzen
Für Versicherungen sind Dashcam-Aufnahmen vor allem interessant, wenn es um die schnelle Klärung der Schuldfrage geht. Liegt ein eindeutiges Video vor, kann ein Haftpflichtschaden oft schneller reguliert werden, was im besten Fall eine Rückstufung und höhere Beiträge verhindert.
Es gibt bislang nur wenige Tarife, die ausdrücklich Rabatte für Dashcams vorsehen. Deutlich verbreiteter sind Telematik-Tarife (versicherungstarif nach Fahrstil), bei denen Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Fahrzeiten per Box oder Smartphone-App aufgezeichnet werden. Je nach Anbieter sind hier Rabatte von um die 10–30 % möglich – aber nur bei dauerhaft defensiver Fahrweise.
Wichtig zu wissen: Dashcam-Aufnahmen können auch gegen die Halterin oder den Halter sprechen, etwa bei Abstandsverstößen oder Rotlichtfahrten. Gerät das Material an Polizei oder Gerichte, kann es zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten beitragen.
Wer nach einem Unfall Aufnahmen gezielt löscht oder zurückhält, riskiert Ärger mit der Versicherung. In den meisten Verträgen besteht eine Mitwirkungspflicht; wer diese grob verletzt, muss im Extremfall mit Leistungskürzungen rechnen. Zugleich dürfen Versicherte kritisch nachfragen, wie lange Daten gespeichert werden und wofür sie genutzt werden.
Checklist
- Dashcam nur in kurzen Schleifen aufnehmen lassen, automatische Sicherung nur bei Unfällen.
- Kamera so montieren, dass sie das Sichtfeld nicht einschränkt und keine Spiegel oder Sensoren verdeckt.
- Bei vernetzten Modellen Serverstandort, Verschlüsselung und Speicherdauer in den Unterlagen prüfen.
- Dashcam-Aufnahmen nicht ungeprüft ins Netz stellen, Gesichter und Kennzeichen nach Möglichkeit unkenntlich machen.
- Blitzer-Apps vor Fahrtbeginn deaktivieren und sich während der Fahrt nicht auf Warnungen verlassen.
- Vor Abschluss eines Telematik- oder „vernetzten“ Tarifs genau klären, welche Daten erhoben werden und wie sie die Einstufung beeinflussen.
Vernetzte Dashcams und Blitzer-Apps können im Alltag helfen, bergen aber rechtliche Risiken. Wer sie nutzt, sollte Technik, Datenschutz und Versicherungsbedingungen kennen – und sich im Zweifel eher an Regeln und Tacho als an Warnsignale verlassen.